Belüftungssysteme von Aufzügen – BEG-gefördert
Optimieren Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes mit modernen Aufzugsbelüftungssystemen – jetzt förderfähig nach dem BEG! Profitieren Sie von nachhaltigen Lösungen, die den Energieverbrauch senken und gleichzeitig den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Förderung automatisierter Belüftungssysteme
von Aufzügen durch das Bundesministerium (BEG)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) hat Systeme zur Rauchableitung, Lüftung und Wärmeabfuhr in Aufzugsanlagen in die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) aufgenommen. Das Nachrüsten von energieeinsparenden Systemen unter Punkt 1.3 ist als Einzelmaßnahme förderfähig. Das betrifft die vorübergehende Schließung der für die Be- und Entlüftung sowie Entrauchung vorgesehenen Schachtöffnungen, vorausgesetzt, sie entsprechen den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Lüftung und Entrauchung von Aufzugsschächten.
Laut einer Studie des Instituts für Energie und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) „Energieverluste durch permanente Lüftungsöffnungen in Aufzugsschächten – Potenzial und Handlungsoptionen“ könnte allein durch das Nachrüsten automatisierter Verschlusskappen im Gebäudebestand bis zu 10 TWh Energie eingespart werden. Dies entspricht einem Äquivalent von etwa drei Millionnen Tonnen CO2 pro Jahr. Bei einer erwarteten Amortisationszeit von etwa drei bis fünf Jahren ist die Nachrüstung ein richtungsweisender Schritt zur Sicherstellung nachhaltiger und klimaneutraler Mobilitätslösungen.
Der zuvor genannte Förderbestand bezieht sich sowohl auf Wohngebäude (BEG WG) als auch auf Nichtwohngebäude (BEG NWG). Förderfähig sind alle einzelnen energetischen Maßnahmen in bestehenden Immobilien, die die Energieeffizienz verbessern. Gefördert werden alle unmittelbaren sowie vorbereitende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung.
Die Förderung erfolgt entweder durch einen Investitionszuschuss („Zuschussförderung“) durch den BAFA oder in Form eines Kredits mit Tilgungszuschuss („Kreditförderung“) durch die KFW.
- Zuschussförderung
Der Förderbestand besteht ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro (brutto) und beträgt 20 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen kann auf der Homepage des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.
- Kreditförderung
Bei dem zinsgünstigen KFW-Kredit mit Tilgungszuschuss beträgt der Tilgungszuschuss ebenfalls 20 Prozent. Die Höhe des max. Kreditbetrags für einzelne energetische Maßnahmen ist abhängig von der Höhe der förderfähigen Kosten und beträgt max. 60.000 Euro. Der Tilgungszuschuss reduziert das Darlehen und verkürzt die Laufzeit. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durchgeführt wird, steigt die Förderhöhe um 5 Prozent.
Bevor ein Antrag für den BAFA Zuschuss gefördert werden kann, muss die Nachhaltigkeitszertifizierung (BEG 5.3) durch einen Energieeffizienz-Experten durchgeführt werden. Dazu erstellt der Experte eine technische Projektbeschreibung (TBP), welche die zu beantragende Maßnahme erläutert.
Der KFW-Kredit mit Tilgungszuschuss erfordert ebenfalls eine Zertifizierung durch den Energieeffizienz-Experten beziehungsweise Fachunternehmer, der die "gewerbliche Bestätigung zum Antrag" erstellt.