Normen und Gesetze in der Schachtentlüftung
Die Schachtentrauchung unterliegt nationalen sowie europäischen Normen und Gesetzen, die sich in drei Themenbereiche gliedern: Sicherheit, Energieeffizienz, Konformität

BlueKit vereint Energieeffizienz und Sicherheit
unter Einhaltung der Produktkonformität
Alle relevanten gesetzlichen Vorgaben werden im Folgenden kurz vorgestellt.
Wie BlueKit die Gesetzgebung in der Praxis konform umsetzt, erfahren Sie unter jedem Abschnitt.
Sicherheit in Aufzugsschächten
Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im Europäischen Wirtschaftsraum. Insbesondere die Bestimmung aus Anhang I „Wesentliche Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen“, Kapitel 4 „Sonstige Risiken“, Punkt 4.7. ist zu beachten. Darin wird folgendes festgehalten: „Die Fahrkörbe sind so zu entwerfen, dass auch bei einem längeren Halt eine ausreichende Lüftung für die Insassen gewährleistet ist“.
Gesundheits- und Sicherheitsrisiken können bei mangelnder Aufzugsschacht- und Fahrkorblüftung zum Beispiel eine zu hohe CO₂-Konzentration und Schimmelpilzbildung sein.
Der Hersteller und der Montagebetrieb sind zudem verpflichtet, eine Risikobeurteilung vorzunehmen, um alle mit ihren Produkten verbundenen Risiken zu ermitteln; sie müssen sie dann unter Berücksichtigung dieser Beurteilung entwerfen und bauen.
Das BlueKit System wurde unter Berücksichtigung einer detaillierten Risikobeurteilung konzipiert und ist auf die relevanten Sicherheitsanforderungen an die Lüftung abgestimmt. Eine Gefährdungsbeurteilung im baulichen Umfeld des BlueKit wird trotzdem empfohlen – Unterlagen hierzu erhalten Sie gerne von unseren Ansprechpartnern.
Die seit 2017 in Kraft getretene harmonisierte Norm EN 81-20 setzt Mindestanforderungen zur Sicherheit der Aufzugsnutzer im Fahrkorb und Personen, die im Aufzugsschacht oder Triebwerksraum arbeiten. Damit immer ausreichend Atemluft zur Verfügung steht, wird unter normalen Bedingungen, bei längerem Halt sowie bei einer Störung des Fahrkorbs eine angemessene Lüftung des Schachts gefordert. Die Mindestöffnung aus den Vorgängerversionen EN 81-1 und EN 81-2 von 1% der Schachtgrundfläche ist unter Berücksichtigung der höheren Ansprüche an die Lüftung von Aufzugsanlagen in immer luftdichteren Immobilien nicht mehr vorgesehen, um dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen.
Die EN 81-20 regelt im Anhang E.3 die Anforderungen an die Lüftungseinrichtungen der Aufzugskabine. Insbesondere hängen die Sicherheit und das Wohlbefinden von Personen, die den Aufzug benutzen, im Schacht arbeiten oder, falls die Kabine zwischen zwei Stockwerken blockiert, im Fahrkorb oder im Schacht eingeschlossen sind, von folgenden Einflüssen ab:
- Umgebungstemperatur des Schachts im Gebäude
- Flüchtige organische Stoffe, CO2, Luftqualität
- Frischluftzuführung im Schacht
- Feuchtigkeit, Staub, Rauch
- Luftdichtheit des Schachtes und des gesamten Gebäudes
Für den Gebäudebetreiber ergibt sich dadurch die Notwendigkeit, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, die die Einflussfaktoren bewertet und mögliche Lösungen aufzeigt.
Das BlueKit System liefert einen wesentlichen Beitrag zur Einhaltung der Anforderungen aus dem Anhang E.3 an die Sicherheit der Aufzugsnutzer. BlueKit liefert mit jedem System eine vorgefertigte Gefährdungsbeurteilung aus.
Bei der NB/L REC 02/027 handelt es sich um eine Anwendungsrichtlinie (Recommendation for use), die basierend auf der Aufzugsrichtlinie Handlungsaufforderungen zum Einsatz von Lüftungssystemen im Aufzugsschacht ausspricht. Laut NB/L REC 02/027 ist ein Lüftungssystem im Aufzugsschacht:
- Teil des Gebäudelüftungskonzepts
- Nicht aufzugsfremd, da es zur Sicherheit einer Aufzugsanlage beiträgt
- Zu keinem anderen Zweck als der Lüftung des Aufzugsschachtes zu verwenden
Das BlueKit System entspricht den Bestimmungen der NB/L REC 02/027 an ein Lüftungssystem im Aufzugsschacht.
Musterbauordnung (MBO) & Landesbauordnung
Die Bauordnung dient der Regelung von Anforderungen an Bauvorhaben mit dem Ziel der Gewährleistung von Qualitätsstandards und der öffentlichen Sicherheit. Die Musterbauordnung (MBO) setzt einheitliche Bestimmungen fest, die von den Ländern in deren jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) umgesetzt werden.
Im obiger Tabelle werden die Anforderungen an die Aufzugsschachtentrauchung aus der MBO 2016, §39, Absatz 3, sowie deren Umsetzung in den Landesbauordnungen der jeweiligen Länder aufgeführt.
Alle oben aufgeführten Forderungen aus der MBO und deren Umsetzung in den LBOs werden durch das Zusammenspiel aufeinander abgestimmter Komponenten des BlueKit Systems erfüllt.
Die Arbeitsstättenverordnung dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu gewährleisten.
Auszug aus der Arbeitsstättenverordnung 2015, Anhang, 3.6 Lüftung:
(1) In umschlossenen Arbeitsräumen muss unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein.
(2) Ist für das Betreiben von Arbeitsstätten eine raumlufttechnische Anlage erforderlich, muss diese jederzeit funktionsfähig sein. Eine Störung muss durch eine selbsttätige Warneinrichtung angezeigt werden. Es müssen Vorkehrungen getroffen sein, durch die die Beschäftigten im Fall einer Störung gegen Gesundheitsgefahren geschützt sind.
Bei einer Aufzugsstörung wird die Kabine blockiert und die Aufzugsnutzer befinden sich in einem umschlossenen Arbeitsraum.
BlueKit erfasst permanent die Qualität der Atemluft und leitet bei Bedarf die Lüftung des Aufzugsschachtes ein. Auch bei einer Aufzugsstörung sendet BlueKit eine Warnmeldung und sorgt zugleich für die notwendige Lüftung.
Die ASR A3.6 konkretisiert die Anforderungen an die Lüftung aus der Arbeitsstättenverordnung. Sie weist darauf hin, dass die Innenraumluftqualität in umschlossenen Arbeitsräumen durch erhöhte Temperatur sowie CO₂ und VOC (Volatile Organic Compounds)-Werte beeinträchtigt wird.
Ausgestattet mit Sensorik zur Messung der Temperatur und des CO₂ Gehalts wurde der Lift Status Transmitter (LST-VOC) speziell dazu entwickelt, die Luftqualität an der Kabine ständig zu überwachen. Den notwendigen Lüftungsbedarf kommuniziert der LST-VOC per Funk.
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes, zu denen auch Aufzugsanlagen gehören. Als Teil des Schutzkonzepts innerhalb der Verordnung werden eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung sowie entsprechende Sicherheitsstandards nach dem Stand der Technik gefordert.
Insbesondere die Prüfung vor Inbetriebnahme sowie die wiederkehrenden Prüfungen, die durch zugelassene Überwachungsstellen vorzunehmen sind, sind wesentliche Bestimmungen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit von überwachungsbedürftigen Anlagen.
In Aufzugsanlagen auftretende Gefahren werden in der Gefährdungsbeurteilung von BK-Factory aufgeführt, die als Grundlage für die sichere Inbetriebnahme und Prüfung der BlueKit Systeme dient.
Energieeffizienz
Wärmedämmung und Luftdichtheit
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst die EnEV ab und ist seit November 2020 in Kraft. An den Anforderungen an eine dauerhaft luftundurchlässig abgedichtete Gebäudehülle hat sich nichts geändert.
Neu: Im Vergleich zur EnEV ist der Verweis auf die DIN EN ISO 9972: 2018-12 Anhang NA für die Durchführung der Luftdichtheitsprüfung. Durch den Verweis im Gesetzestext des GEG ist die DIN künftig rechtsverbindlich anzuwenden und die bisherige Praxis, Schachttüren für die Luftdichtheitsprüfungen abzukleben, nicht mehr zulässig.
Das Verbot permanenter Öffnungen in der wärmeübertragenden Umfassungsfläche soll verhindern, dass Heiz- und Klimaenergie unkontrolliert aus dem Gebäude entweichen kann. Die Anforderungen aus dem GEG erfüllen daher bereits unsere Jalousieklappen JK180 / JK190. Optional besteht die Möglichkeit, den Energieverlust durch die Verwendung von thermisch isolierten Verschlusselementen weiter zu verringern. Die BlueKit ThermoFlap (TF) ist ein energetisch hochwertiges NRWG zur horizontalen Montage auf Flachdächern mit den besten U-Werten am Markt. Auch für den Einbau in eine Fassade stehen mit isolierten Lamellenfenstern besonders wärmegedämmte Produkte zur Verfügung. So wird der stetige Energieverlust gestoppt und die Wärmeübertragung nach außen bestmöglich verhindert.
Konformität
Laut Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG unterliegen Produkte bestimmten Anforderungen der Produktsicherheit. Somit soll garantiert werden, dass mit den eingesetzten Produkten keine Gefahren für Gesundheit und Leben bestehen.
Die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, welche die Richtlinie 89/106/EWG ersetzt, legt die harmonisierten Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten fest. Für geregelte Bauprodukte, die den harmonisierten Normen unterstellt sind (z.B. DIN EN Normen), gilt die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011 als Grundlage für die CE-Kennzeichnung bei ihrem Inverkehrbringen.
In der Praxis:
Im Bereich der Lüftung von Aufzugsschächten betrifft dies nachstehende Produkte, wie etwa NRWG, Steuereinheit oder manueller Auslösetaster bei denen BlueKit folgende harmonisierte Normen berücksichtigt:
- Punktrauchmelder (DIN EN 54-7)
- Rauchansaugsysteme (DIN EN 54-20)
- Lineare Rauchmelder (DIN EN 54-12)
- Manueller Auslösetaster (VdS 2344:2014-07, VdS 2592:2002-09, ISO 21927-9)
- Natürliche Rauch- und Wärmeabzugsgeräte (NRWG- DIN EN 12101-2)
Das CE-Zeichen ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Mit dem CE-Zeichen wird nachgewiesen, dass das Produkt den jeweils zutreffenden europäischen Richtlinien insbesondere im Hinblick auf Gesundheit und Sicherheit entspricht.
Bei den BlueKit Systemen werden CE-konforme Produkte eingesetzt.